Aktuelles aus der Gemeinde
Die Gemeinde informiert
-
Notfalldose im Kühlschrank kann Leben retten
Notfalldose zum Selbstkostenpreis von 1,60 Euro im Rathaus erhältlich
-
Datenschutz-Grundverordnung für meldepflichtige Personen
Wer eine Wohnung bezieht, ist grundsätzlich verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden (§ 17 Absatz 1 Bun-desmeldegesetz - BMG) und die zur ordnungsgemäßen Führung des Melderegisters erforderlichen Auskünfte zu geben (§ 25 Nummer 1 BMG). Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug abzumelden (§ 17 Absatz 2 BMG)...
Hinweis
Die Inhalte werden von der Gemeinde Allmersbach im Tal gepflegt. Bei Fragen oder Anregungen bitte an die Gemeinde Allmersbach im Tal wenden.
Kontakt
Gemeindeverwaltung
Allmersbach im Tal
Backnanger Straβe 42
71573 Allmersbach im Tal
Tel.: 07191 3530- 0
Fax: 07191 3530-30
E-Mail schreiben