Landesförderprogramm Baumschnitt Streuobst
Das Landesförderprogramm Baumschnitt Streuobst geht in die dritte Förderperiode – jetzt mitmachen
Auch in der neuen Förderperiode werden wir als Gemeinde Allmersbach im Tal wieder als Sammelantragssteller für das Landesförderprogramm Baumschnitt Streuobst fungieren.
Ziel des Förderprogramms ist die Unterstützung des Erhalts und der Entwicklung der Streuobstbestände Baden-Württembergs und damit auch die Förderung des Lebensraums für streuobstwiesentypische Tiere und Pflanzen.
Gefördert wird der fachgerechte Schnitt von Streuobstbäumen. Die Förderung umfasst sowohl den regelmäßigen Pflegeschnitt als auch den Erziehungsschnitt junger Bäume ab dem dritten Standjahr. Pro Baumschnitt kann ein Zuschuss von 18 Euro gewährt werden. Die Förderperioden, in denen wir als Gemeinde die Sammelanträge bearbeiten, umfassen die Schnittperioden Winter 26/27 und 27/28. In diesen beiden Zeiträumen ist je ein Baumschnitt der gemeldeten Obstbäume förderfähig, wenn die genannten Förderbedingungen erfüllt sind.
Falls Sie bisher noch nicht beim Landesförderprogramm Baumschnitt Streuobst teilgenommen haben und nun Interesse haben mitzumachen, dann wenden Sie sich bitte an Herrn Peter Staiber für eine Teilnahme. Sie erreichen ihn unter pstaiber@allmersbach.de oder 07191-3530-43. Falls es darüber hinaus Fragen rund um das Landesförderprogramm Baumschnitt Streuobst gibt dürfen Sie sich ebenfalls gerne an ihn wenden. Abgabe der ausgefüllten Teilnahmeerklärung bis zum 01.06.26 bei Herrn Staiber möglich.












