Öffentliche Bekanntmachung des Bebauungsplanes Industriestraße 3 - 1. Änderung und Erweiterung

Öffentliche Bekanntmachung des Bebauungsplanes Industriestraße 3 - 1. Änderung und Erweiterung

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Industriestraße 3 – 1. Änderung und Erweiterung“ in Allmersbach im Tal, Teilort Allmersbach

1. Aufstellungsbeschluss – öffentliche Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

2. Frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Unterrichtung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Allmersbach im Tal hat am 21.07.2026 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Industriestraße 3 – 1. Änderung und Erweiterung“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen und die frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs.1 BauGB durchzuführen.

Die Firma Harro Höfliger Verpackungsmaschinen GmbH hat ihren Hauptfirmensitz in Allmersbach im Tal. Auch in den nächsten Jahren soll dies so beibehalten werden. Daher möchte sich das Unternehmen am Allmersbacher Standort langfristig und nachhaltig aufstellen, benötigt hierfür jedoch perspektivisch zusätzliche Parkplätze für Mitarbeiter und Kunden, Büroflächen sowie Montagehallen. Derzeit am dringlichsten ist jedoch die Parksituation. Trotz saisonaler Entlastung durch Fahrradverkehr werden landwirtschaftliche Wege und Flächen notgedrungen als Parkplätze genutzt. Aus diesem Grund plant die Gemeinde die Aufstellung des Bebauungsplans „Industriestraße 3 – 1. Änderung und Erweiterung“, der die Schaffung von 200 neuen Parkplätzen und Grünflächen verteilt auf den Flst. 2467, 2764, 2763, 2479, 2760, 2759 vorsieht.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften ist im Planteil dargestellt.

Soweit umweltbezogene Informationen vorliegen, sind diese in der Begründung genannt. Die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB werden gemäß § 2 Abs. 4 BauGB im Rahmen einer Umweltprüfung untersucht und bewertet. Der Umweltbericht wird im weiteren Verlauf des Verfahrens ausgearbeitet und den Bebauungsplanunterlagen beigefügt.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften, bestehend aus Planteil und Textteil, in der Fassung vom 21.07.2026 und die Begründung vom 21.07.2026, jeweils erstellt vom Ingenieurbüro Roosplan aus Backnang. Die Unterlagen werden gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom

03.08.2026 bis 04.09.2026 je einschließlich (Veröffentlichungsfrist)

im Internet auf der Homepage der Gemeinde unter www.allmersbach.de/de/rathaus-service/bekanntgaben sowie zentral unter https://www.o-sp.de/roosplan/plan?92032 veröffentlicht. Unter dem zentralen Link können Stellungnahmen auch direkt abgegeben werden.

Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist es zweckmäßig, die Anschrift des Verfassers anzugeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Die Unterlagen können zusätzlich bei der Gemeindeverwaltung Allmersbach im Tal, Backnanger Straße 42, Zimmer 4, während der Öffnungszeiten (Montag – Freitag von 08:30 – 11:30 Uhr sowie Dienstag von 15:30 - 18:30 Uhr und Donnerstag von 14:00 – 16:30 Uhr) in Papierform eingesehen werden.

Allmersbach im Tal, 31.07.2026

Gez. Patrizia Rall, Bürgermeisterin

26.099_AiT_Industriestraße_3-1.Änderung und Erweiterung_PLAN.pdf

26.099_AiT_Industriestraße_3-1.Änderung und Erweiterung_TEXTTEIL.pdf

26.099_AiT_Industriestraße_3-1.Änderung und Erweiterung_BEGRÜNDUNG.pdf

26.099_AiT_Industriestraße_3-1.Änderung und Erweiterung_SATZUNGSTEXT.pdf

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