Sanierungsgebiet Ortsmitte Heutensbach

Hierzu fand am 7. Oktober 2024 eine erste Informationsveranstaltung statt. 30 Bürgerinnen und Bürger sowie Interessierte waren gekommen und informierten sich. Die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner erhielten mit Einladung zur Informationsveranstaltung einen Fragebogen, unterteilt nach Gewerbe und Wohnimmobilie, der Informationen über den Istzustand der Gebäude sowie geplante Sanierungsmaßnahmen abfragt. Dieser konnte bis 31.12.2024 ausgefüllt und an die Gemeindeverwaltung übersendet werden. Nach Abschluss der Befragung, sowie weiteren Untersuchungen, wurde der Abschlussbericht für die Vorbereitenden Untersuchung des Sanierungsgebietes im Mai 2025 fertiggestellt.

Informative Unterlagen zur Vorbereitenden Untersuchung:

Präsentation der Bürgerinformationsveranstaltung

Abschlussbericht Vorbereitende Untersuchung

Beschlussfassung Sanierungssatzung

Am 27. Mai 2025 hat der Allmersbacher Gemeinderat den Bericht über die vorbereitende Untersuchung nach § 141 BauGB zur Kenntnis genommen. Zudem wurde eine Sanierungssatzung für das Gebiet „Heutensbach“ beschlossen und damit das Sanierungsgebiet an sich festgelegt. Es kommt das Regelverfahren (umfassende Verfahren) unter Einbeziehung der §§ 152 bis 156a BauGB zur Anwendung. Die Frist des Sanierungsgebietes wurde vorläufig bis zum 31.12.2038 festgelegt.

Unter folgendem Link finden Sie die Satzung des Sanierungsgebietes sowie die dazugehörige Abgrenzung. Die Satzung wurde am 20. Juni 2025 öffentlich bekannt gemacht und tritt damit am 21. Juni 2025 in Kraft.

Die Fördermodalitäten wurden wie folgt festgelegt:

Private Erneuerungsmaßnahme Hauptgebäude

30 der brücksichtigungsfähigen Kosten

Max. Zuschuss i.H.v. 50.000 €

Bonus, klimarelevante Maßnahmen

5 % der berücksichtigungsfähigen Kosten

Max. Zuschuss i.H.v. 8.333 €

Erhöhter Fördersatz für denkmalgeschützte, erhaltenswerte oder ortsbildprägende Gebäude

Bis zu 45 % der berücksichtigungsfähigen Kosten

Max. Zuschuss i.H.v. 75.000 €

Private Erneuerungsmaßnahmen Nebengebäude

20 % der berücksichtigungsfähigen Kosten

Max. Zuschuss i.H.v. 25.000 €

Mindestinvestitionskosten (Bagatellgrenze)

· Hauptgebäude

· Nebengebäude

25.000 €

15.000 €

 

 

 

 

Ordnungsmaßnahmen

 

 

Freilegung mit anschließender Neubebauung

Erstattung Abbruch- und Abbruchfolgekosten in Höhe von 100 %

Max. Zuschuss i.H.v.

· Hauptgebäude 50.000 €

· Nebengebäude 25.000 €

Mindestinvestitionskosten (Bagatellgrenze)

· Hauptgebäude

· Nebengebäude

25.000 €

15.000 €

 

Am Dienstag, 8. Juli 2025 um 19.00 Uhr wird es im Bürgersaal der Turn- und Versammlungshalle eine Auftaktveranstaltung mit allen notwendigen Informationen rund um das Sanierungsgebiet „Heutensbach“ geben.

Präsentation der STEG zur Informationsveranstaltung:

Präsentation Informationsveranstaltung

Weitere Informationen