Sanierungsgebiet Ortsmitte Heutensbach
Nach Erstellung eines gesamtörtlichen Entwicklungskonzeptes „Allmersbach im Tal 2035“ stellte die Gemeinde Allmersbach im Tal mit Schreiben vom 10. Oktober 2023 für die Ortsmitte Heutensbach einen Antrag für das Städtebauförderprogramm des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg. Knapp ein halbes Jahr später, am 15. Mai 2024 erhielt die Gemeinde den Zuwendungsbescheid in Höhe von 700.000 € und damit der Mitteilung über die Aufnahme in das Landessanierungsprogramm Baden-Württemberg. Mit der fachlichen und technischen Begleitung der Gemeinde beim Sanierungsgebietes wurde „die Steg“, die auch bereits die beiden Sanierungsprogramm Ortsmitte I und II in Allmersbach im Tal begleitet hat, beauftragt.
In einem Sanierungsgebiet wird die räumlich-gestalterische Aufwertung des Untersuchungsgebietes angestrebt. Private wie öffentliche Maßnahmen werden von Seiten des Landes sowie von Seiten der Gemeinde finanziell unterstützt. Straßen- und Wegebau, private Modernisierung und Grunderwerb sind in einem Sanierungsgebiet förderfähig, um nur einige Beispiele zu nennen. Ein Sanierungsprogramm erfolgt über einen Zeitraum von min. 8 Jahre, mit der Möglichkeit der begründeten Verlängerung. Die Gemeinde Allmersbach im Tal leistet innerhalb des Sanierungszeitraumes 40 % der Maßnahmenförderung, den Rest 60 % trägt das Land Baden-Württemberg.
Vorbereitende Untersuchung
Ein erster Schritt auf dem Weg zum Sanierungsgebiet war nach erfolgter Förderzusage die Erstellung der sogenannten vorbereitenden Untersuchung. Diese umfasst die Aufnahme des Zustandes der Gebäude sowie die Auswertung der Wünsche/Vorhaben der Gebäudeeigentümer.
Hierzu fand am 7. Oktober 2024 eine erste Informationsveranstaltung statt. 30 Bürgerinnen und Bürger sowie Interessierte waren gekommen und informierten sich. Die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner erhielten mit Einladung zur Informationsveranstaltung einen Fragebogen, unterteilt nach Gewerbe und Wohnimmobilie, der Informationen über den Istzustand der Gebäude sowie geplante Sanierungsmaßnahmen abfragt. Dieser konnte bis 31.12.2024 ausgefüllt und an die Gemeindeverwaltung übersendet werden. Nach Abschluss der Befragung, sowie weiteren Untersuchungen, wurde der Abschlussbericht für die Vorbereitenden Untersuchung des Sanierungsgebietes im Mai 2025 fertiggestellt.
Informative Unterlagen zur Vorbereitenden Untersuchung:
Präsentation der Bürgerinformationsveranstaltung
Abschlussbericht Vorbereitende Untersuchung
Beschlussfassung Sanierungssatzung
Am 27. Mai 2025 hat der Allmersbacher Gemeinderat den Bericht über die vorbereitende Untersuchung nach § 141 BauGB zur Kenntnis genommen. Zudem wurde eine Sanierungssatzung für das Gebiet „Heutensbach“ beschlossen und damit das Sanierungsgebiet an sich festgelegt. Es kommt das Regelverfahren (umfassende Verfahren) unter Einbeziehung der §§ 152 bis 156a BauGB zur Anwendung. Die Frist des Sanierungsgebietes wurde vorläufig bis zum 31.12.2038 festgelegt.
Unter folgendem Link finden Sie die Satzung des Sanierungsgebietes sowie die dazugehörige Abgrenzung. Die Satzung wurde am 20. Juni 2025 öffentlich bekannt gemacht und tritt damit am 21. Juni 2025 in Kraft.
Die Fördermodalitäten wurden wie folgt festgelegt:
Private Erneuerungsmaßnahme Hauptgebäude | 30 der brücksichtigungsfähigen Kosten | Max. Zuschuss i.H.v. 50.000 € |
Bonus, klimarelevante Maßnahmen | 5 % der berücksichtigungsfähigen Kosten | Max. Zuschuss i.H.v. 8.333 € |
Erhöhter Fördersatz für denkmalgeschützte, erhaltenswerte oder ortsbildprägende Gebäude | Bis zu 45 % der berücksichtigungsfähigen Kosten | Max. Zuschuss i.H.v. 75.000 € |
Private Erneuerungsmaßnahmen Nebengebäude | 20 % der berücksichtigungsfähigen Kosten | Max. Zuschuss i.H.v. 25.000 € |
Mindestinvestitionskosten (Bagatellgrenze) · Hauptgebäude · Nebengebäude | 25.000 € 15.000 € |
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Ordnungsmaßnahmen |
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Freilegung mit anschließender Neubebauung | Erstattung Abbruch- und Abbruchfolgekosten in Höhe von 100 % | Max. Zuschuss i.H.v. · Hauptgebäude 50.000 € · Nebengebäude 25.000 € |
Mindestinvestitionskosten (Bagatellgrenze) · Hauptgebäude · Nebengebäude | 25.000 € 15.000 € |
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Am Dienstag, 8. Juli 2025 um 19.00 Uhr wird es im Bürgersaal der Turn- und Versammlungshalle eine Auftaktveranstaltung mit allen notwendigen Informationen rund um das Sanierungsgebiet „Heutensbach“ geben.
Präsentation der STEG zur Informationsveranstaltung: