Hochwasserschutz
Zweckverband Hochwasserschutz Weissacher Tal
Die Gemeinden Allmersbach im Tal, Weissach im Tal und Auenwald vereinbarten 1998 durch eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung die Erarbeitung eines Konzeptes für den Hochwasserschutz im Einzugsgebiet der Weissach, des Brüdenbachs und deren Nebenbäche. Ziel dabei war es das Weissacher Tal vor Hochwasser, das statistisch alle 100 Jahr vorkommt, zu schützen. Für den Bau und Betrieb der dafür notwendigen Schutzmaßnahmen, in der Regel Rückhaltebecken mit einem Speichervolumen von 310.500 m3 wurde im Dezember 2000 der Zweckverband Hochwasserschutz Weissacher Tal, mit den Verbandsmitgliedern Allmersbach im Tal, Auenwald und Weissach im Tal gegründet. Seitdem wurden fünf Hochwasserrückhaltebecken (HRB) fertiggestellt HRB Brüdenbach (2008), HRB Holzbach (2010), HRB Lohwiesenbach (2012), HRB Heslach (2013), HRB Glaitenbach/Däfernbach (2017) und HRB Horbetsbach (2018). Derzeit im Bau befindet sich das HRB Gruppenbach in Cottenweiler, mit dessen Fertigstellung im Laufe des Jahres 2023 zu rechnen ist. Weitere Schutzmaßnahmen wie der Ausbau der Waldstraße in Däfern, das HRB Kalter Brunnenbach in Oberbrüden, das HRB Glaitenbach/Altbach in Lippoldsweiler, das HRB Langwiesenbach/Kohlwiesenbach in Cottenweiler sowie die HRBs Steinäcker und Horbatswiesen in Heutensbach stehen noch auf der Agenda.
Hochwassergefahrenkarte
Das Land Baden-Württemberg umfasst Informationen zu Überflutungsflächen und Wassertiefen bei Überschwemmungen. Diese finden Sie im interaktiven Dienst Umwelt-Daten und –Karten Online (UDO)
Hochwasserschutz ist Aufgabe jedes Einzelnen
Gemäß § 5 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz ist jede private Person verpflichtet Maßnahmen zum Eigenschutz für den Fall von Hochwasser zu treffen. Dies ist oft nicht bekannt. So empfiehlt „Hochwasser Risikomanagement Baden Württemberg“, ein Zusammenschluss vom Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft sowie der Fortbildungsgesellschaft für Gewässerentwicklung mbH auch für Personen, die fernab eines Gewässers oder hinter einem Damm wohnen, ein Mindestmaß an Vorsicht und persönlicher Vorsorge zu treffen, wie einen persönlichen Notfallplan, Schutzmaßnahmen für das eigene Haus/die eigene Wohnung durch z.B. Sandsäcke, ggf. den Einbau einer Rückstauklappe sowie in Situationen von drohendem Hochwasser oder Starkregen eine ständige Beobachtung der Wettermeldungen und Hochwasserwarnungen in den Medien bzw. den entsprechenden Warn-Apps.
Weitere hilfreiche Informationen:
- Was tun, wenn einem Wohngebäude Hochwasser droht?
- Was tun, wenn einem Betrieb Hochwasser droht?
- Was tun, wenn Hochwasser abläuft?
Starkregen
Starkregen sind lokale Ereignisse, in denen es innerhalb kürzester Zeit intensiv regnet. Der Deutsche Wetterdienst warnt vor Starkregen ab 15 l/m2 in einer Stunde bzw. 20 l/m2 in sechs Stunden. Anders als bei Hochwasser können auch Lagen fernab von Bächen und Flüssen oder auch auf Anhöhen betroffen sein. Bei Überflutungen durch Starkregen kann der Boden den Niederschlag nicht mehr oder nicht schnell genug aufnehmen. Diese Art von Überflutung tritt oftmals in Siedlungsgebieten auch teilweise flächendeckend auf, da in diesen Böden größtenteils bebaut und damit versiegelt sind. Neben der schwierigen Vorhersehbarkeit, ist auch die nur sehr kurze oder gar nicht vorhandene Vorwarnzeit ein erhebliches Problem.
Der Zweckverband Hochwasserschutz Weissacher Tal und die Gemeinde Althütte erstellen derzeit eine Starkregengefahrenkarte, anhand des Leitfadens „Kommunales Starkregenrisikomanagement in Baden-Württemberg“. Dieses umfasst drei Stufen: die Gefährdungsanalyse, die Risikoanalyse und das Handlungskonzept. Gefördert wird dieses Vorhaben vom Land Baden-Württemberg mit 70 % der Kosten.
Nähere Informationen zu Starkregen finden Sie unter Hochwasser Risikomanagement Baden-Württemberg
Für Informationen wie Sie Ihr Eigenheim vor Starkregen schützen können, hat die WBW Fortbildungsgesellschaft für Gewässerentwicklung in einem Flyer zusammengefasst: "Starkregen - Schützen Sie Ihr Gebäude vor eindringendem Wasser"