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Definition
Was "Barrierefrei" bedeutet und
was der Gesetzgeber vorschreibt.
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Definition:
Barrierefreies Webdesign - manchmal auch Zugänglichkeit oder Accessibility genannt - ist die Kunst, Webseiten so zu programmieren, dass jeder sie lesen kann. Oft verlassen sich Webdesigner und Grafiker auf die Fähigkeiten ihrer HTML-Editoren. Dabei sollte immer das HTML überprüft werden. Nur mit syntaktisch korrektem HTML und der Verwendung von CSS für Layout (Trennung von Inhalt und Aussehen) ist es möglich, das Internet barrierefrei zu gestalten. Bei der Gestaltung von Webseiten wird oft nicht berücksichtigt, dass viele Menschen körperliche Einschränkungen haben. Dann bilden bestimmte Techniken der Programmierung "Barrieren" oder Hindernisse für deren Zugang zum Internet. Dies können fehlende Texte zur Beschreibung von Grafiken, eine unglückliche Auswahl der Farbkombinationen u.v.m. sein. Wenn aber Webgestalter auf eine gute Programmierung achten, erleichtern sie Menschen mit Sinnes- und Körperbehinderungen das Surfen im Netz, anstatt sie daran zu hindern. Die wesentlichen Kriterien und Hinweise für ein barrierefreies oder sogenanntes behindertengerechtes Webdesign finden sich u.a. in der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung - BITV), die am 24. Juli 2002, als Folge der Verabschiedung des Bundesgleichstellungsgesetz für Behinderte durch den Bundestag und Bundesrat am 01. Mai 2002, in Kraft getreten ist. In dem Gesetz wird eindeutig festgelegt, dass Behörden des Bundes oder Behörden, die Bundesrecht ausführen, aber auch Kommunen, ihre Internet- und Intranetseiten barrierefrei gestalten müssen. Bei der Einhaltung der BITV wird insbesondere - aber nicht nur - der Zugang zu Webseiten durch blinde und sehbehinderte Surfer gewährleistet.

[ Prospekt als PDF ]

Nützliche Werkzeuge:


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